Vorkämpferin für Frauenrechte in Mainz:

 Zur Gründung des Kasteler Frauenvereins hat K. Zitz beispielhaft das von ihr verinnerlichte und über Jahre immer wieder bekräftigte herkömmliche Frauenbild dargestellt (Auszug): „Gab die Natur den Männern die Kraft, so gab sie uns Milde. Gab sie ihm den schärferen Verstand, so uns das fühlendere Herz. Wir sind... geschaffen...um zu pflegen und zu verbinden, um zu beschwichtigen und zu sühnen“ („Kasteler Beobachter” v. 31. 5. 1849). So ist "Das Weib in den Grenzen seiner Bestimmung" zu sehen: „Es geziemt uns nicht, uns an die Spitze von Vereinen zu stellen (sic!),. ..wir sind berufen, Gattinnen und Mütter zu sein...Das Weib bedarf des Mannes, um sich in seiner Schwäche an ihm hinaufzuranken...Es ist zum Gehorsam geboren, hat das Bedürfnis, sich zu unterwerfen“(„Herbstrosen in Poesie und Prosa” v.1846). Männer (s. Sponagel im „Demokraten“ v. 11. 2. 1849) haben sich im Zusammenhang mit der Revolution für die Emanzipation der Frauen eingesetzt, damit diese in der Lage seien, sich von Männern unabhängig eigenen wirtschaftlichen Erwerb und damit wahre Selbständigkeit zu verschaffen. Von K. Zitz ist hierzu nichts zu lesen.

Noch in den "Letzten Rheinsandkörnern" v. 1854 heißt es: "Die Weiber sind Hopfen, die Männer sind die hölzernen Stangen, an welchen sich jene hinan ranken,"

Im deutsch-französischen Krieg 1870/71 veröffentlichte sie eine den diesen Krieg verherrlichende Hymne "Aus dem Herzen" - wie immer auf der Höhe der Zeit - mit ihrer traditionellen Rollenzuweisung für die Frauen: "..wollen schaffen...nach ihrer Kraft und Stärke...Wunden gern verbinden, sanft und zart...edler Frauen Art" ("Mannheimer Zeitung", Sept. 1870).

Nachdem F. Zitz der “Ehe” entronnen war, suchte K. Zitz Unterhalt durchzusetzen. Bei dem mit Ehevertrag gewählten Güterstand (communaute d' acquets = gemeinschaftliche Errungenschaften) wäre es nach Eheauflösung entgegen ihrer Darstellung zu einer Aufteilung eben nur der gemeinschaftlichen Errungenschaften gekommen. Unterhalt war nicht geregelt. Die von K. Zitz behauptete unrichtige Vermögensangabe des F. Zitz im Vertrag ist durch letzteren widerlegt (s. Ehevertrag/Mecocci zu „Kathinka Zitz", S. 48). Im Prozeß Zitz/Zitz wurde ihr Unterhalt von jährlich 500,- als „Verlassene" zugesprochen, die Gründe sind unbekannt. Das gegen sie lautende Ersturteil hatte keinen Bestand. Das Endurteil ging ihr ebenfalls zu, beide sind im Nachlaß nicht auffindbar.

Bei dem in Rede stehenden Geldbetrag ist zu vergleichen: ein Kostheimer Lehrer mit Ehefrau und 5 Kindern mußte 1848 für die Unterrichtung von 150 Schülern mit einem Jahresgehalt von nicht ganz 300 Gulden auskommen (s.„Demokrat" Nr. 20/1848, S. 159).

Geschieden wurden die beiden nicht, da Kathinka es mit Cleverness verstand, die Richter davon zu überzeugen, daß nicht sie, sondern er die Ehe zerstört habe. Sie erhoffte sich als verheiratete, aber von ihrem Mann getrennt lebende Frau einen höheren Unterhalt als eine Geschiedene. Weil sie ihre Zustimmung zur Scheidung deshalb nicht gab, konnte die Ehe nicht geschieden werden...." (Prüfungsarbeit zur ersten Staatsprüfung Lehramt Geschichte vom 6.6.2006, Verfasserin: Anne-Kathrin Zehendner, Titel: „Die Revolution v. 1848 und ihre Folgen aus der Sicht der Schriftstellerinnen Johanna Kinkel, Malwida von Meysenbug und Kathinka Zitz", S. 24 mit weiteren Nachweisen dort. NL Zitz LB Wi.)

K. Zitz war nun finanziell unabhängig, mehr Zeit für das Schreiben stand ihr offen" (Dietmar Noehring: „Wahre Freiheit - Gedichte und Prosa", Frankfurt 1987). Ziel erreicht....! Von Anfang an (s. unter „Biographische Daten “ und “Heirat”“) galt ihr Streben einer Heirat als Versorgungsgarantie.

Dem Abschnitt „Humania" ist zu entnehmen, wie K. Zitz ihre finanziellen Interessen zu Lasten des flüchtenden F. Zitz verfolgte.

Brieflich berichtete sie im April 1862 dem Notar Kopp (Sozius von F. Zitz in New York), daß sie von letzterem eine Jahresrente von 500 Gulden erhält – zu gering (NL K. Zitz in LB Wiesbaden, Nr. 8). Und F. Zitz wurde wieder und weiter wegen zusätzlicher Leistungen angegangen, in Amerika und nach seiner Rückkehr ab 1872 (wie vor Nr. 313 ff.), nach ihren Briefen auch mit Erfolg. Für ihr Grabdenkmal? Zum Vergleich: Das Gehalt eines Mainzer Polizeiagenten mit Familie belief sich im Jahr 1866 maximal auf 550 Gulden ("Mainzer Anzeiger v. 9. 4. 1866").

Behauptungen bezüglich des Einsatzes für eine verbesserte Stellung der Frau sind nicht konkretisierbar. Über Lippenbekenntnisse oder ihre „Skizzen“ hinaus läßt sich Greifbares nicht feststellen. Auch hier gilt: mögliche Absichten oder Wünsche – welche bei vielen Frauen vorgelegen haben mögen mit dem Seufzer „Man müsste…“ -  reichen  zur Anerkennung einer hervorgehobenen Rolle nicht aus. Im Gegenteil: „Es gibt kein wirkliches Glück außer den Grenzen eines häuslichen Verhältnisses…Die Frau hat in den Schranken der Häuslichkeit zu wirken…Die Frau soll dem Mann freudig untertan sein“ („Herbstrosen in Poesie und Prosa v. 1846“).

In der "Frauenzeitung" von Louise Otto mit dem Untertitel "Organ für die höheren weibliche Interessen" ist von ihr nichts zu finden. Es spricht für sich, dass über ihre Humaniazeit hinaus die vorgeblichen „Frauennetzwerksaktivitäten“  nicht mehr geltend gemacht werden (können), eben weil objektive Daten auch für die weitere Zeit fehlen. Unterstellte Absichten und die über eine oder andere Formulierung hinaus gehende Aktivitäten bedürften des Nachweises.

 Fazit:

Konkret faßbares Engagement im  Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Rolle ist bei K. Zitz nicht festzustellen - weder mittelbar noch unmittelbar. Im Gegenteil, sie blieb der traditionellen Frauenrolle offensichtlich und dokumentiert eng verhaftet. Ihre Texte hierzu sind eindeutig. Konsequenterweise sah sie die Heiratsurkunde als Versorgungsautomatismus, Alimentation für das ganze Leben.

Selbstbestimmtes Leben bedingt aber Selbstverantwortung auch für den eigenen Unterhalt. Für die Beanspruchung Dritter ist dann kein Raum. K. Zitz begriff ihre Heirat jedoch als Geldquelle, um ungeachtet der von Anfang an höchst fragwürdigen, jedenfalls nur kurzfristigen “Ehe” mit F. Zitz aufgrund der für sie günstigen Rechtslage lebenslang Unterhalt zu fordern. Eine rentierliche Investition: kurze Zeit erzwungene „Gemeinschaft“ und fast 40 Jahre reichlicher Profit! Nachhaltig verfolgte Alimentation allein durch Heirat, ohne Eigenleistung und Selbstverantwortung als Indiz moderner Frauenrolle? 

Die eigenverantwortliche Fortsetzung ihres auch vor der Verehelichung geführten Schriftstellerlebens mit selbst erarbeitetem Lebensunterhalt hätte erwartet werden müssen - bei Zutreffen der auf sie gerichteten Projektionen als Vorkämpferin. Das war sie aber keinesfalls.

Wieviele von den Tausenden deutscher Schriftstellerinnen waren allein auf Einkommen aus ihrer Schreiberei angewiesen, haben sich nicht in der komfortablen Situation der K. Zitz befunden? Deren Erhebung zum Vorbild mindert die Leistung dieser anderen Frauen herab, auch der in Mainz wirksam gewesenen echten Vorkämpferinnen (z. B. Barbara Schultheiß). Inwiefern K. Zitz der zukunftsorientierten Frauenbewegung - damals wie heute - zuzurechnen sein soll, ist nach den Fakten nicht nachvollziehbar, hat sie sich doch auf lebenslanger männlicher Alimentation ausgeruht und die „natürliche Unterwerfung des zum Gehorsam geborenen Weibes“ unter das Primat des Mannes propagiert. Alle denkbaren Vorurteile sind durch ihr Handeln und Texte bestätigt.